
Dieses Mal beschäftigt sich die #XvsY-Ausgabe mit zwei völlig unterschiedlichen Auffassungen von einer guten Herrschaft. Die eine vertritt Augustus, der erste römische Kaiser (regierte 31 v. Chr. bis 14 n. Chr.), die andere vertreten die vier Tetrarchen, die gemeinsam von 293 bis 305 n. Chr. an der Macht waren.
Die Regierungsform des Augustus war zwar faktisch eine Alleinherrschaft, jedoch bezeichnete er sich selbst als primus inter pares, was übersetzt heißt: Der Erste unter Gleichen. Damit wollte er ausdrücken, dass er sich den politischen Institutionen der römischen Republik, wie dem Senat, verpflichtet fühlte. Daher lässt er sich auch in der Toga darstellen, die alle römischen Bürger tragen durften. Allerdings diente dies in Wirklichkeit vor allem der Durchsetzung seiner Alleinherrschaft.
Eine andere Herrschaftsauffassung vertraten vier römische Kaiser Ende des 3. Jh. n. Chr. Sie bildeten zusammen die „Tetrarchie“ und herrschten gemeinsam über das Römische Reich. Hierfür bestimmte Kaiser Diokletian einen Mitregenten, Maximianus, der den Westen des Reiches verwaltete, während Diokletian für das östliche Reich zuständig war. Beide wurden jeweils von einem Mitregenten unterstützt. Im Bild zeigen sich die Regenten paarweise, wobei immer einer dem anderen die Hand auf die Schulter legt. Obwohl die Tetrarchen sehr erfolgreich waren, gelang eine Etablierung der Tetrarchie nicht.
XvsY: Augustus – primus inter pares in der Präsentation nach außen, jedoch als faktischer Alleinherrscher – versus die Tetrarchen – als gemeinsame Regenten ausgelegt auf Eintracht und Gleichheit.
Unser Abguss des Augustus (Inv. DFG 105) ist als Original im Archäologischen Museum in Korinth zu sehen, die Statuengruppe der Tetrachen (Inv. 1229a und b) befindet sich im Original eingebaut in der Fassade der Basilika San Marco in Venedig.